Parlamentarischer Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht.

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SEBI: 85/740

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Zusammenfassung

"Das Grundgesetz gilt nunmehr praktisch so, wie es das Bundesverfassungsgericht auslegt".Diese Aussage Smends beleuchtet die Tatsache, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im internationalen Vergleich mit einer ungewöhnlichen Kompetenzfülle ausgestattet ist.Deshalb wurde auch spätestens seit dem Bestehen der Bundesrepublik eine Diskussion über Grenzen der Verfassungsrichtsbarkeit im demokratischen Staat geführt.Insbesondere die Frage der Kompetenzverteilung zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber und dem BVerfG, der sich die Arbeit widmet, war ständig umstritten.Nach einem einführenden Teil über das Grundgesetz im Spannungsfeld zwischen Legislative und BVerfG geht die Untersuchung auf grundsätzliche Fragen des Verhältnisses von Verfassungsrecht und Politik ein und stellt die Kompetenzordnung nach der auf Smend zurückzuführenden Wertordnungslehre dar.Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Kompetenzabgrenzung (Stellung beider Verfassungsorgane, demokratische Legitimation) werden insbesondere die Entscheidungsformen im Normenkontrollverfahren (u.a.Kompetenz des BVerfG zum Erlaß von Übergangsregelungen bei der Verfassungswidrigkeitserklärung von Gesetzen) sowie die Bindungswirkung der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen behandelt. chb/difu

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Parlament, Bundesverfassungsgericht, Gewaltenteilung, Normenkontrolle, Kompetenz, Demokratie, Grundgesetz, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Allgemein

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Berlin: Duncker & Humblot (1985), 278 S., Lit.(jur.Habil.; Hagen 1983)

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Parlament, Bundesverfassungsgericht, Gewaltenteilung, Normenkontrolle, Kompetenz, Demokratie, Grundgesetz, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Allgemein

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Schriften zum öffentlichen Recht; 482