Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

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Münster

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ZLB: 93/720-4

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Abstract

Im Anschluß an eine kurze Darstellung der Instrumente der Finanzierungssysteme der öffentlichen Hand fragt die Arbeit danach, ob man bestimmte Finanzierungsformen aus ökonomischer und demokratietheoretischer Sicht vorziehen bzw. den einzelnen Instrumenten legitime Einsatzfelder zuordnen kann. Beides wird im Verlauf der Untersuchung bejaht. Im allgemeinen sind Gebühren und Beiträge vorzuziehen, weil nur sie frei von Zusatzlasten sind. Während diese bei den Allokationsaufgaben ihr Aufgabenfeld haben, können (Leistungsfähigkeits-)Steuern bei der Redistributionspolitik und kann eine Kreditfinanzierung in Ausnahmefällen stabilitäts- und wachstumspolitisch sinnvoll sein. Bei beiden muß allerdings mit Zusatzlasten gerechnet werden. goj/difu

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36 S.

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Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge; 169