Elektronische Vergaben.

Werner
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Werner

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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RE

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Abstract

Elektronische Vergaben werden kommen, da die EU (und damit nachfolgend der nationale Gesetzgeber) die Regeln zur E-Vergabe als zwingend und verbindlich ansehen. Dies bedeutet für den öffentlichen Auftraggeber und für den (behördeninternen) Einkäufer des Auftraggebers eine große Umstellung. Diese betrifft zum einen das gesamte Einkaufssystem elektronische Kommunikation betrifft alle Punkte des Vergabeverfahrens, insbesondere aber die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung, der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags. Hinzu kommt eine vollständige Novellierung des Vergaberechtes, die den Einkäufer auch zur materiellen Umstellung in seinem Einkaufsverhalten zwingt. Der Beitrag erläutert die bisherigen Hindernisse: Medienbrüche, Insellösungen und Inkompatibilität, Vergabegrundsätze bezogen auf die E-Vergabe, Ziele der Novellierung, Ausnahmen von der E-Vergabe, neue Verfahrensmöglichkeiten (Dynamisches Beschaffungssystem, elektronische Auktion, elektronischer Katalog, Online-Dokumentationsarchiv e-Certis), die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

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Vergaberecht

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Nr. 2

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S. 179-188

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