Anwartschaften aus der Zusatzversorgung beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.

Boorberg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2001

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 15.7.1998 (1 BvR 1554/89, 963/94, 964/94) entschieden, dass § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19.12.1974, der den Fortbestand und die Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei vorzeitigem Ausscheiden abweichend von den für die Privatwirtschaft geltenden Vorschriften regelt, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) und mit der Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) unvereinbar ist. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung wurden die entsprechenden Regelungen im BetrAVG neu gefasst. Es werden die wesentlichen Bestimmungen dargestellt: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 21.12.2000 - BGBl. S.1914. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 291-294/Rdnr.150

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen