Anwartschaften aus der Zusatzversorgung beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.
Boorberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2001
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 15.7.1998 (1 BvR 1554/89, 963/94, 964/94) entschieden, dass § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19.12.1974, der den Fortbestand und die Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei vorzeitigem Ausscheiden abweichend von den für die Privatwirtschaft geltenden Vorschriften regelt, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) und mit der Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) unvereinbar ist. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung wurden die entsprechenden Regelungen im BetrAVG neu gefasst. Es werden die wesentlichen Bestimmungen dargestellt: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 21.12.2000 - BGBl. S.1914. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 291-294/Rdnr.150