Regionalplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Instrumentarien und Institutionen.

Heinemann, Klaus M.
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1984

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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515

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Im 1. Teil des Berichts über die Situation der Regionalplanung in der Bundesrepublik definiert der Autor den Begriff der Regionalplanung, zeigt die geschichtliche Entwicklung der Regionalplanung auf und behandelt die Frage nach der Zuständigkeitsverteilung zwischen Regionalplanung und ihr übergeordneter Planung. Die Regionalplanung ist angesiedelt zwischen den Programmen und Plänen auf Landesebene und der Bauleitplanung und konkretisiert übergeordnete Ziele für das Gebiet einer Region. Da die regionalplanerischen Zielsetzungen und Planungsgrundlagen keine grundsätzliche Bedeutung für das betreffende Bundesland haben, sondern nur die Region betreffen, ergibt sich für die Aufstellung von Regionalplänen die Zuständigkeit der Exekutive, nicht aber die des Parlaments. wg

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Rathaus 37(1984)Nr.3, S.98-101, Abb.

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