Der Wandel des Disziplinarrechts in der modernen Verwaltung.

Reinstein, Holger
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2004

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Speyer

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2006/679

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Die Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die wesentlichen Reformen, insbesondere am Beispiel des Bundesdisziplinargesetzes und des Landesdisziplinargesetzes Rheinland-Pfalz, darzustellen, zu bewerten und - wo angebracht - alternative Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Insbesondere muss sich der Gesetzgeber die Frage stellen, ob die Regelungen in den Disziplinargesetzen den hohen Anforderungen gerecht wurden oder ein Nachbesserungsbedarf besteht. Hierbei wird die in der Literatur inzwischen geübte Kritik an der Reform des Disziplinarrechts aufgegriffen und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft. Darüber hinaus wird die praktische Bewährung des neuen Disziplinarrechts, auch im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, behandelt. Neben dem Beschleunigungsgrundsatz und den darauf aufbauenden Regelungen in den Disziplinargesetzen setzt sich die Arbeit mit den Arten der Disziplinarmaßnahmen, den Rechten des Beamten im Disziplinarverfahren und der grundsätzlichen Frage, inwieweit das Disziplinarrecht als ein Sonderrecht der Beamten überhaupt noch zeitgemäß ist, auseinander. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob die vom Gesetzgeber angestrebte Abkehr von der Strafprozessordnung geboten war und inwieweit diese konsequent durchgeführt wurde. Die Arbeit geht auf die Neufassung der Regelungen über die zusätzliche Pflichtenmahnung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ein, wenn wegen desselben Sachverhaltes gegen den Beamten bereits eine außerdisziplinare (strafrechtliche oder behördliche) Ahndung vorliegt. goj/difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

III, 180, XI S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen