Der Wandel des Disziplinarrechts in der modernen Verwaltung.
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DE
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Speyer
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ZLB: 2006/679
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DI
RE
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Abstract
Die Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die wesentlichen Reformen, insbesondere am Beispiel des Bundesdisziplinargesetzes und des Landesdisziplinargesetzes Rheinland-Pfalz, darzustellen, zu bewerten und - wo angebracht - alternative Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Insbesondere muss sich der Gesetzgeber die Frage stellen, ob die Regelungen in den Disziplinargesetzen den hohen Anforderungen gerecht wurden oder ein Nachbesserungsbedarf besteht. Hierbei wird die in der Literatur inzwischen geübte Kritik an der Reform des Disziplinarrechts aufgegriffen und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft. Darüber hinaus wird die praktische Bewährung des neuen Disziplinarrechts, auch im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, behandelt. Neben dem Beschleunigungsgrundsatz und den darauf aufbauenden Regelungen in den Disziplinargesetzen setzt sich die Arbeit mit den Arten der Disziplinarmaßnahmen, den Rechten des Beamten im Disziplinarverfahren und der grundsätzlichen Frage, inwieweit das Disziplinarrecht als ein Sonderrecht der Beamten überhaupt noch zeitgemäß ist, auseinander. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob die vom Gesetzgeber angestrebte Abkehr von der Strafprozessordnung geboten war und inwieweit diese konsequent durchgeführt wurde. Die Arbeit geht auf die Neufassung der Regelungen über die zusätzliche Pflichtenmahnung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ein, wenn wegen desselben Sachverhaltes gegen den Beamten bereits eine außerdisziplinare (strafrechtliche oder behördliche) Ahndung vorliegt. goj/difu
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III, 180, XI S.