Streitbare Demokratie. Begriff und Bedeutung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten und Grenzen einer Übertragung auf das Verfassungsrecht der Republik Korea.

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SEBI: 91/3121

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Der Begriff der streitbaren Demokratie wird in dem Sinne verwandt, daß eine verfassungsmäßige Ordnung die von ihr konstituierte Demokratie schützen muß, auch indem sie diese in gewissem Maße einschränkt. Allerdings darf das nicht zur Selbstgefährdung der Demokratie führen. Die Arbeit untersucht den gegenwärtigen Stand der Demokratieentwicklung in den Verfassungen der Bundesrepublik Deutschland und vergleichend in der Republik (Süd-) Korea. Dabei werden insbesondere geschichtliche Entwicklung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur streibaren Demokratie einbezogen. Im letzten Teil widmet sich der Verfasser der Frage nach Anwendung der streitbaren Demokratie in der Verfassung der Republik Korea und den dabei auftretenden Gefahren. anj/difu

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Demokratie, Totalitarismus, Pluralismus, Nationalsozialismus, Verfassungsschutz, Rechtsprechung, Radikalenerlass, Grundrecht, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht

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Frankfurt/Main: (1990), VIII, 264 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1990)

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Demokratie, Totalitarismus, Pluralismus, Nationalsozialismus, Verfassungsschutz, Rechtsprechung, Radikalenerlass, Grundrecht, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht

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