Regionaler Flächennutzungsplan. Rechtlicher Rahmen und Empfehlungen zur Umsetzung.

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Hannover

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ZLB: 2001/1648

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Mit der seit 1998 geltenden Novelle des Raumordnungsgesetzes wurde in § 9 Absatz 6 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, dass ein Plan zugleich die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt. Dieser neue Plantyp wird als regionaler Flächennutzungsplan (RFP) bezeichnet. Der Arbeitskreis der ARL zeigt die sich ergebenden Möglichkeiten zur Neustrukturierung des deutschen Planungssystems auf, legt die mit dieser Rahmenschrift verbundenen organisatorischen und rechtlichen Fragen dar, erläutert planerisch-methodische Fragen bei der Konzeption des neuen Planungstyps und gibt Empfehlungen an die Länder, welche Möglichkeiten einer bundesrechtskonformen Umsetzung bestehen. Er hält eine Modernisierung des deutschen Planungssystems für erforderlich und sieht den RFP als geeignetes Instrument dafür an. difu

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VI, 79 S.

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Forschungs- und Sitzungsberichte; 213