Bebauungsrecht - Sanierungsrecht. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets - Städtebauliche Mißstände - Funktionsschwäche - Genehmigungspflicht - Sperrwirkung der Genehmigungspflicht - Sanierungskonzept - Festsetzung des Sanierungsbebauungsplans. StBauFG §§ 15, 3. Urteil des 4. Senats vom 6.7.1984 - BVerwG 4 C 14.81.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Abstract

Die Versagung einer Genehmigung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 StBauFG kann nach Abs. 3 dieser Vorschrift auch darauf gestützt werden, dass das Vorhaben oder die mit ihm bezweckte Nutzung zu einer Schwächung der mit der Sanierung angestrebten - zukünftigen - Funktion des Sanierungsgebiets führen kann. In der Urteilsbegründung setzt sich das Gericht insbesondere mit den §§ 3 und 15 StBauFG und ihrer Auslegung auseinander. Zu § 3 StBauFG wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung einer Funktionsschwäche auch die zukünftige Funktion zu berücksichtigen ist. Zur zukünftigen Funktion gehört sowohl das, was nach dem Sanierungskonzept erhalten als auch das, was durch einen Funktionswandel erreicht werden soll. (-y-)

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Sanierungsgebiet, Sanierungsplanung, Bebauungsrecht, Sanierungsrecht, Sanierungskonzept, Paragraph 3, Paragraph 15, Sanierungsziel, Funktionswandel, Recht, Städtebauförderung

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 39(1985), Nr.5, S.45-46

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Sanierungsgebiet, Sanierungsplanung, Bebauungsrecht, Sanierungsrecht, Sanierungskonzept, Paragraph 3, Paragraph 15, Sanierungsziel, Funktionswandel, Recht, Städtebauförderung

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