Wohnraumförderungsbestimmungen.

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Düsseldorf

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ZLB: 4-2005/304

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RE

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Abstract

Die Fördermittel werden auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen nach §9 Abs. 2 des Wohnraumgesetztes bewilligt für a) Begünstigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach §9 Abs. 2 WoFG in Verbindung mit §1 VO WoFG Nordrhein-Westfalen nicht übersteigt; b) wirtschaftlich leistungsfähige Begünstigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze (s. o.) um bis zu 40 % übersteigt. Das Wohnraumförderungsgesetz bestimmt im Einzelnen, welche Voraussetzung in NRW die Förderempfänger erfüllen müssen. Förderziel bei der Neuschaffung von Mietwohnungen ist es, die Wohnqualität zu erhöhen und mit einem einheitlichen Wohnungsstandard allen Wohnbedürfnissen in unterschiedlichen Lebenssituationen möglichst gerecht zu werden. Aus dem Grunde werden in NRW barrierefreie Wohnungen gefördert. Damit soll auch älteren oder behinderten Personen ermöglicht werden, auf Dauer einen eigenen Haushalt zu führen. Die Schrift führt alle Bereiche der Förderung im Wohnbereich auf. sg/difu

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41 S.

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