Die Selbstverwaltungsaufgaben der Landkreise.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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ZLB: 98/3773
DST: Fb 250-10-/8

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DI

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Abstract

Die Aufgabenbereiche der Landkreise reichen von vielfältigen sozialen Angelegenheiten über die Trägerschaft von Krankenhäusern, anderen Diensten im Gesundheitswesen, die Abfallwirtschaft, den öffentlichen Personennahverkehr, den Bau und die Instandhaltung von Kreisstraßen bis zur Einrichtung von Schulen und zum Engagement im kulturellen Bereich. Ein Streitpunkt bezüglich der Aufgaben der Landkreise ist, ob und wieweit der Landkreis die unterschiedliche Leistungsfähigkeit kreisangehöriger Gemeinden ausgleichen darf (sogenannte Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben). Während Gerichte in Bayern und Sachsen die Auffassung vertraten, der Ausgleich sei rechtswidrig, wurde inzwischen das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein vom BVerwG in der Auffassung bestätigt, es falle in den Aufgabenbereich der Kreise, einem Leistungsgefälle im kreisangehörigen Raum entgegenzuwirken. Eine abschließende Klärung gelang dem BVerwG - auch wegen der entscheidenden Bedeutung des jeweiligen Landesrechts für den Aufgabenkatalog der Landkreise - damit allerdings nicht. Die Arbeit sucht anhand des Grundgesetzes, als auch sämtlicher Landesverfassungen eine abschließende Lösung dieses Problemkreises. lil/difu

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243 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht; 7