Probleme der Wohngeldzahlung beim Wohnungseigentum.
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Zusammenfassung
In der Literatur und Rechtsprechung über das Wohnungseigentum sind in letzter Zeit Probleme des Wohngeldes in den Vordergrund gerückt. Es handelt sich hier um Zahlungen, die der Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zu leisten hat, wobei gilt, dass jede Zahlungsverpflichtung einen voll existenten, fälligen Anspruch voraussetzt. Ist die Wohngeldforderung entstanden und fällig, steht auch ihr Schuldner fest. Es ist der Wohnungseigentümer, der der Gemeinschaft bei Fälligkeit angehört. Weder der rechtsgeschäftliche Erwerber noch der Ersteher eines Wohneigentums haften für Wohngeldrueckstände ihres Voreigentümers. Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung jedes Rechtsnachfolgers. Die Jahresabrechnung über ein Wirtschaftsjahr überholt den Beschluss über die Wohngeldvorschüsse für dieses Wirtschaftsjahr. Es werden die Auswirkungen eines Eigentumswechsels auf eine Rechtstreit ueber Hausgeldforderungen und auf die Bindungswirkungen eines Mehrheitsbeschlusses über Hausgeldforderungen behandelt. (hg)
Beschreibung
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Wohneigentum, Wohngeld, Eigentümerbeschluss, Wohnungseigentum, Rechtsprechung, Eigentumsübertragung, Wohnungsrecht
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1987), Nr.2, S.70-72
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Wohneigentum, Wohngeld, Eigentümerbeschluss, Wohnungseigentum, Rechtsprechung, Eigentumsübertragung, Wohnungsrecht