Neue Perspektiven für Bausparer. Ratgeber Bausparen.

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IRB: Z 682

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Zusammenfassung

Der Bausparvertrag galt lange als Finanzierungsinstrument exklusiv für Bauherren gedacht. Neuerdings - bedingt durch Änderungen des Gesetzgebers - bieten sich jedoch zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten an. Z.B. dürfen Bauspardarlehen nunmehr auch zum Erwerb von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften verwendet werden, wenn sich der Bausparer dadurch ein Recht zur dauernden Nutzung von Wohnraum schafft. Auch zur Finanzierung des Wohnungsbaus in den 11 EG-Ländern beseitigte der Gesetzgeber wesentliche Barrieren und Bauspaverträge können auch für gewerblich genutzte Gebäude, z.B. Dienstleistungsbetriebe eingesetzt werden. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Bauspardarlehen, Wohnungsbauprämie, Bausparkasse, Bausparvertrag, Nutzungsmöglichkeit, Dauerwohnrecht, Grundpfandrecht, Sonderausgabe, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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In: Hausbau-Magazin, 29(1991), Nr.11/12, S.82, 84

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Bauspardarlehen, Wohnungsbauprämie, Bausparkasse, Bausparvertrag, Nutzungsmöglichkeit, Dauerwohnrecht, Grundpfandrecht, Sonderausgabe, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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