Naturschutz und Baurecht. Veränderungen durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz §§ 8a-8c BNatSchG. Dokumentation der Kurse 320/November 1993 und 322/März 1994.

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DE

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Berlin

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ZLB: 94/4019-4
BBR: C 23 833

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Zusammenfassung

Das Bundesnaturschutzgesetz ist mit Wirkung vom 1. Mai 1993 durch den Artikel 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland, dem sogenannten Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz geändert worden. Über die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung vor allem der Paragraphen 8a-c bestehen insbesondere in den Ländern und Gemeinden, die dieses Bundesrecht umsetzen müssen, noch Unsicherheiten und Meinungsverschiedenheiten. Der Band dokumentiert die Beiträge einer Tagung des Instituts für Städtebau Berlin, auf der über einen sachgerechter Umgang mit den neuen gesetzlichen Regelungen diskutiert wurde. Thematischer Schwerpunkt war hier zum einen die Nicht-Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und zum anderen der monetäre Ausgleich von Eingriffen im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuches. wi/difu

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243 S.

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Institut für Städtebau Berlin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung; 57