Der verfassungsrechtliche Anspruch von Gemeinderatsgruppen auf Sitz und Stimme in den Hauptausschüssen und auf beratende Mitgliedschaft in allen übrigen Ausschüssen nordrhein-westfälischer Kommunen. Anmerkung zu Artikel I Ziffer 6 des Gesetzes zur weiteren Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen vom 28. März 2000.
Boorberg
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0932-710X
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3930-4
IRB: S
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Dokumenttyp
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Zusammenfassung
Die Verfasserin vertritt die Auffassung, dass Gruppen des Gemeinderates, die keinen Fraktionsstatus haben, sowohl einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sitz und Stimme in den Hauptausschüssen der Gemeinden Nordrhein-Westfalens als auch auf beratende Mitgliedschaft in allen übrigen vom Gemeinderat gebildeten Ausschüssen haben. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 2
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Seiten
S. 41-49