Datenschutz im Beamten- und Arbeitsverhältnis.
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1983
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SEBI: 83/2262
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Zusammenfassung
Sowohl die Beamten als auch die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben heute das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen. Mit dem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung im Bereich der Personalverwaltung wird der Begriff der Personalakte immer unklarer. Diese Studie enthält eine systematische Darstellung des bereichsspezifischen Datenschutzes. Der Autor untersucht zunächst die Möglichkeiten des Beschäftigten, Kenntnis von den über ihn gespeicherten Daten zu erlangen. Im Anschluß daran werden die Grenzen der zulässigen Datenermittlung, -speicherung und -übermittlung dargestellt. Zur Verdeutlichung wird eine große Anzahl von Fällen aus der Praxis erörtert. Diese Untersuchung führte zu einer Reihe von Ergebnissen, die insbesondere für die Praxis der Personalverwaltung von Bedeutung sind und daher abschließend thesenartig zusammengefaßt werden. im/difu
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Darmstadt: Toeche-Mittler (1983), 314 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; FU Berlin 1982)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zur juristischen Informatik; 10