Nachbarschutz für Pächter? GG Art. 14; VwGO § 42; BauGB §§ 29 ff.; BVerwG, Beschluß v. 11.7.89 - 4 B 33.89 - VGH Kassel.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Vorschriften des BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben gewähren Drittschutz grundsätzlich nur dem Eigentümer benachbarter Grundstücke. Ein Mieter genießt auch dann keinen städtebaulichen Nachbarschutz, wenn er mit dem Grundeigentümer in der Form eines "aufgespaltenen Betriebes" wirtschaftlich eng verbunden ist. Eines besonderen öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes bedarf der Betriebsinhaber nicht, weil er eine Minderung der Nutzbarkeit des Grundstücks dem Eigentümer gegenüber geltend machen kann, dem die öffentlich-rechtlichen Nachbarrechte zustehen. Das gilt in besonderer Weise dann, wenn Eigentümer und Mieter wirtschaftlich gesehen einen einheitlichen Betrieb bilden, der nur um besonderer rechtlicher Vorteile willen aufgespalten ist. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Baugenehmigung, Nachbarrecht, Nachbarschutz, Eigentum, Grundstück, Rechtsprechung, Pächter, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Bebauungsplanung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.10, S.389-390, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baugenehmigung, Nachbarrecht, Nachbarschutz, Eigentum, Grundstück, Rechtsprechung, Pächter, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Bebauungsplanung