Kinderschutz in der Schule.
Boorberg
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Datum
2015
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Elternrecht ist - im Unterschied zu den anderen Grundrechten - ein fremdnütziges Recht zugunsten des Kindes. Über die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung wacht die staatliche Gemeinschaft. Staatlicher Wächter ist auch die Schule. Werden in der Schule Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, muss die Schule das Jugendamt informieren. Dem steht die Schweigepflicht des Lehrers nicht entgegen, weil das Bundeskinderschutzgesetz eine Offenbarungsbefugnis enthält. Diese wird zur Mitteilungspflicht, weil der Lehrer eine strafrechtliche Garantenpflicht hat.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 17
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 592-594