Gemeinsames Rechnungsprüfungsamt für mehrere Gemeinden.

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KGST B 18/76

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Zusammenfassung

Die am 1.1.1974 in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretenen Vorschriften zur kommunalen Haushaltsreform (in Rheinland-Pfalz und Saarland am 1.1.1975) machen weiteren Gemeinden die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes zur Pflicht. Ob die örtliche Rechnungsprüfung durch institutionalisierte gemeindliche Zusammenarbeit verbessert werden kann, z. B. durch ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt, wird in diesem Bericht an einem Beispiel aus der Praxis dargestellt.

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Schlagwörter

Rechnungsprüfungsamt, Haushaltswesen, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1976), 14 S.,

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Rechnungsprüfungsamt, Haushaltswesen, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 18/76