Menschenrechte in der DDR.
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SEBI: 90/256
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Zusammenfassung
Die Lage der Menschen ist in den einzelnen Ländern nicht mehr bloß eine innere Angelegenheit, sondern Tatbestand all derer, die sich an der Internationalisierung der Menschenrechte beteiligt haben. Auch die DDR hat sich durch die Mitgliedschaft der Vereinten Nationen (seit 1973) und durch den Art. 2 des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik ausdrücklich zu den Menschenrechten bekannt. Die allgemeinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der DDR werden in diesem Buch vorgestellt und die konkrete Lage einzelner Menschenrechte analysiert und mit den völkerrechtlichen Anforderungen konfrontiert. Insgesamt stellt sich die Situation der Menschenrechte als unbefriedigend dar. kl/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Völkerrecht, Menschenrecht, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Freiheit, Ehe, Familie, Religion, Minderheitenschutz, Strafvollzug, Öffentliche Gewalt, Rechtsschutz, Untersuchung, Bevölkerung/Gesellschaft, Gesellschaftsordnung
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Baden-Baden: Nomos (1989), 287 S., Lit.
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Völkerrecht, Menschenrecht, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Freiheit, Ehe, Familie, Religion, Minderheitenschutz, Strafvollzug, Öffentliche Gewalt, Rechtsschutz, Untersuchung, Bevölkerung/Gesellschaft, Gesellschaftsordnung