Zur völkerrechtlichen Aktivlegitimation zum Schutze der Menschenrechte.

Hanz, Martin
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1985

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SEBI: 85/445

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Die Arbeit behandelt völkerrechtliche Probleme der Durchsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen im Verhältnis von Staat zu Staat. Zunächst wird das Implementierungsverfahren nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (BGBl. 1973 II S. 1534) auf die umstrittene Frage hin untersucht, ob die Staaten aktivlegitimiert, d. h. berechtigt sind, Durchsetzungsmaßnahmen außerhalb des im Pakt vorgesehenen Instrumentariums anzuwenden. Dabei werden die vertrags- und deliktsrechtlichen Aspekte des Problems eingehend behandelt. Der Verfasser setzt sich auch mit der Frage der einzelstaatlichen Aktivlegitimation zur Durchsetzung von Menschenrechten außerhalb von Verträgen auseinander. Anknüpfungspunkte bieten hier das Barcelona-Traction-Urteil des Internationalen Gerichtshofs sowie der Kodifikationsentwurf der International Law Commission zur Staatenverantwortlichkeit. Hiernach bejaht der Autor eine Aktivlegitimation zur bilateralen Durchsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen und stützt sich hinsichtlich der letztgenannten Frage auf die sog. "erga omnes" - Wirkung von zwingenden menschenrechtlichen Normen. Er erörtert abschließend die völkerrechtlichen Schranken einzelstaatlicher Maßnahmen zum Schutze der Menschenrechte. chb/difu

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München: Florentz (1985), 168 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1984)

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Serie/Report Nr.

Europarecht - Völkerrecht. Studien und Materialien; 8

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