Umweltprüfungen in der Bauleitplanung nach dem BauGB 2004.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 2006/24

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KO

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Durch die Neufassung des Baugesetzbuches vom September 2004 wurde für Bebauungs- und Flächennutzungspläne eine generelle Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung begründet. Die daraus resultierenden umfangreichen neuen Aufgaben für die Kommunen und anderen Planungsträger führen zu Änderungen in der Planungspraxis. Zugleich werfen die neuen Regelungen eine Reihe neuer rechtlicher Fragestellungen auf. Mit dieser Thematik befasste sich im Juni 2005 ein Workshop an der TU Kaiserslautern. Der Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung. difu

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VII, 150 S.

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