Ölhaltige Abwässer und ihre Reinigung. Anforderungen an die Abwasserbehandlung im Kfz-Gewerbe.
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1991
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Zusammenfassung
Seit dem Inkrafttreten des 49. Anhanges zur Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift im Dezember 1989 sind mittlerweile fast zwei Jahre vergangen. Inzwischen haben eine Reihe von Bundesländern die wesentlichen Aspekte dieses 49. Anhanges für Mineralölhaltiges Abwasser in entsprechende Landeswassergesetze und Indirekteinleiterverordnungen übernommen. Wesentlich ist hierbei, daß Abwässer aus den Bereichen der Instandhaltung, der Entkonservierung und der Reinigung von Fahrzeugen nach dem Stand der Technik zu behandeln sind, um den Grenzwert für Kohlenwasserstoffe als Leitparameter für gefährliche Inhaltsstoffe von 20 mg/l sicher einhalten zu können. Was ist aber nun momentan als Stand der Technik anzusehen und was ist wirtschaftlich vertretbar als optimale Verfahrenstechnik im Bereich des Kfz-Gewerbes einzusetzen?
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Entsorgungs-Technik, 3(1991), Nr.6, S.26-28, Abb.