Tempo 30-Versuch einer Geschwindigkeitsreduzierung auf ausgewählten Straßenabschnitten im Innerortsbereich.
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Zusammenfassung
Durch Unfallauswertungen wurde festgestellt, dass viele Kinder- und Fußgängerunfälle an kreuzungsfreien, verkehrsreichen Innerortsstraßen auftreten, bei denen eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gilt. Es wurde untersucht, ob eine Herabsetzung auf 30 km/h an gefährdeten Abschnitten und ein zusätzlicher Text zum Verkehrszeichen 274 StVO eine Verbesserung mit sich bringt. Auf 9 Straßenabschnitten und Kontrollstrecken für etwaige Veränderungen des Geschwindigkeitsniveaus wurden vor und nach Anordnung von 30 km/h mit und ohne Textzusatz Geschwindigkeiten gemessen. Die Unfallauswertungen erstreckten sich auf 2 Jahre vor der veränderten Beschilderung und ein halbes Jahr hinterher. Herabsetzung von Geschwindigkeiten auf 5 Strecken betrugen nur -2 km/h, bei den anderen 3 Strecken 2-3, 5-7, 8-9 km/h. Zusätzliche Texte hatten keinen Einfluss. -y-
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Verkehr, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsbeschränkung, Unfallhäufigkeit, Innerortsbereich
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Straßenverkehrstechnik, Bonn, 25(1981)Nr.5, S.158-160, Abb., Lit.
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Verkehr, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsbeschränkung, Unfallhäufigkeit, Innerortsbereich