Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung kommunaler Kläranlagen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2005
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Gemäß Anhang 1 zur Eigenkontrollverordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, die Probenahmen und Analysen unter Beachtung der analytischen Qualitätssicherung durchzuführen. Die Erfüllung der Forderung kann unter anderem durch die Einführung einer qualitätsgesicherten Eigenkontrolle, entsprechend den in der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg definierten Rahmenbedingungen, umgesetzt werden. Der Nachweis der Eigenüberwachung durch den Anlagenbetreiber dient dann der Wasserbehörde zur Überprüfung der wasserrechtlichen Anforderungswerte. In dem Beitrag werden Voraussetzungen und Vorgehensweisen der qualitätsgesicherten Eigenkontrolle genannt. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 389-391