Sozialbindung des Eigentums und Enteignung bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten.
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SEBI: 83/5691
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Abstract
Die Arbeit geht auf die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der von jedermann hinzunehmenden Sozialbindung des Eigentums sowie von entschädigungspflichtigen Enteignungsmaßnahmen bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten nach dem Wasserhaushaltsgesetz ein. Dazu wird vorerst ein Überblick über die Bedeutung der Wasserschutzgebiete und die mit ihrer Festsetzung verbundenen Rechtsfragen gegeben. Zudem wird ausführlich auf die sehr umstrittene Enteignungsregel nach Art. 14 GG eingegangen. Kernpunkt der Abhandlung ist die Erörterung der verschiedenen Schutzanordnungen nach Pargr. 19 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, die eine Beschränkung der Eigentumsausübung vorsehen. Um die diffizile Abgrenzungsfrage der Enteignung und Sozialbindung im Wasserhaushaltsgesetz bestimmen zu können, werden umfassend die Auffassungen in der Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt und ausgewertet. Dabei wird nicht nur auf die Problematik eingegangen, ob die Schutzgebietsfestsetzungen als solche eine Enteignung darstellen, sondern auch auf die Frage der damit verbundenen Folgen wie die Minderung des Verkehrswerts, steuerrechtliche Faktoren usw. kp/difu
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Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, Wasserschutzgebiet, Wasserhaushaltsgesetz, Bauverbot, Lagerverbot, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Abfall, Umweltschutz, Recht, Wasser
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Bonn: Selbstverlag (1982), XXXVII, 303 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1981)
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Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, Wasserschutzgebiet, Wasserhaushaltsgesetz, Bauverbot, Lagerverbot, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Abfall, Umweltschutz, Recht, Wasser