Zulässigkeit gewerblicher Vorhaben in besonderen Wohngebieten - § 4 a Baunutzungsverordnung.
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1982
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ZZ
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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Zusammenfassung
Die Ausweisung als besonderes Wohngebiet gibt dem Stadtplaner die Möglichkeit, eine sinnvolle und störungsfreie Mischung von Wohnen und Gewerbe zu stabilisieren oder vorzusehen. WB-Gebiete dienen aber nicht der Legalisierung unhaltbarer Immissionssituationen. Im Bebauungsplan sind Festsetzungen zu treffen über die Zuverlässigkeit emittierender Betriebe bzw. die vertretbaren Emissionen. U.U. können auch genehmigungsbedürftige Anlagen i.S. von § 4 BImSchG im Bebauungsplan berücksichtigt werden. cs
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Der Städtetag, Stuttgart 34(1981)Nr.8, S.526-531