Nachwirkende Pflichten der Gemeinden bei der Ausgliederung öffentlicher Aufgaben auf Private.
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1988
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SEBI: 89/1424
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Mitte der 70er Jahre zwang die Finanznot Bund, Länder und Gemeinden, die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Finanzen schlug 1975 daher vor, bisher öffentlich angebotene Leistungen auf private Anbieter zu verlagern. In der Folgezeit organisierten gerade die Kommunen ihre Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in zunehmenden Maße in privatrechtlicher Form. Auch bedienen sich die Gemeinden in steigendem Maße zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch solcher Privatrechtssubjekte, die sie nicht beeinflussen können, da es ihnen an einer entsprechenden Beteiligung fehlt. Hierbei stellt sich das Problem der Entstaatlichung infolge einer allzu eifrigen und unbedachten Privatisierung in der Frage des Verhältnisses der kommunalen Körperschaften zu ihren privatrechtlichen Gesellschaften unter dem Aspekt der Einflußsicherung. In der Arbeit stellt der Autor die verschiedenen Arten der Entlastung der öffentlichen Haushalte durch die unterschiedlichen Privatisierungsformen dar. Dazu liefert er Zulässigkeitskriterien für eine solche Ausgliederung und zeigt auch die nach Ausgliederung einer Agende bei den Gemeinden verbleibenden nachwirkenden Pflichten auf. gzi/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1988), XLVIII, 243 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1988)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 758