Bauplanungsrecht - Gebot der Rücksichtnahme im Innenbereich bei benachbarter Außenbereichsplanung. §§ 34, 35 BBauG. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982 - 4 C 28.81 - OVG Rheinland-Pfalz.
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1983
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Bei der Feststellung, ob sich ein Bauvorhaben im Innenbereich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wird der zu findende "Rahmen" von einer benachbarten Außenbereichsbebauung nicht mitbestimmt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist auch bei der Genehmigung eines Vorhabens im Innenbereich zu beachten, dem ein privilegiertes emittierendes Außenbereichsvorhaben benachbart ist. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 34 und 35 BBauG. -y-
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Baurecht 14(1983)Nr.2, S.140-142, Lit.