Bauplanungsrecht - Veränderungssperre und Umwandlung eines Kinos in eine Spielhalle. §§ 14 Abs.3, 29 Satz 1 BauGB. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 1.3.1989 - 4 B 24.89 - OVG Rheinland-Pfalz.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Der Klägerin ist die Genehmigung, ein vorhandenes Kino in zwei Spielhallen umzuwandeln, abgelehnt worden, weil der Genehmigung das Verbot der bestehenden Veränderungssperre entgegensteht. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Ist die Änderung der Benutzung einer baulichen Anlage als Nutzungsänderung i.S. von § 29 Satz 1 BauGB zu qualifizieren, so liegt keine Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung i.S. des § 14 Abs. 3 BauGB vor. Die Umwandlung eines Kinos in eine Spielhalle ist eine Nutzungsänderung i.S. von § 29 Satz 1 BauGB. (hb)
Beschreibung
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Veränderungssperre, Kino, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Bauplanungsrecht, Umwandlung, Spielhalle, Baugesetzbuch, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Bundesbaugesetz
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In: Baurecht, 20(1989), Nr.3, S.308-309, Lit.
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Veränderungssperre, Kino, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Bauplanungsrecht, Umwandlung, Spielhalle, Baugesetzbuch, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Bundesbaugesetz