Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Rangordnung der Zwangsvollstreckungsmittel - Anregungen zur Gesetzesnovellierung.
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SEBI: 87/3488
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DI
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Abstract
Eines der Grundprinzipien des geltenden Zwangsvollstreckungsrechts stellt das Wahlrecht des Gläubigers dar, das Vermögensstück des Schuldners zu bestimmen. Es ist damit dem Gläubiger überlassen, ob er wegen einer selbst geringen Forderung in das mobiliare oder immobiliare Vermögen vollstrecken möchte. Ob diese Wahlmöglichkeit, insbesondere bei geringfügigen Forderungen, noch dem grundgesetzlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht, steht im Mittelpunkt der Arbeit. Es wird erörtert, ob sich eine Abschaffung des geltenden Wahlrechts des Gläubigers aus Schuldnerschutzgründen überhaupt unter Zugrundelegung der historischen Kenntnisse mit dem geltenden System des Zwangsvollstreckungsrechts vereinbaren läßt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß es Alternativen zum Wahlrecht des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung gibt, die er im einzelnen abhandelt. kp/difu
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Verhältnismäßigkeit, Zivilrecht, Zivilprozessordnung, Rechtsprechung, Wohnungsrecht, Grundstücksrecht, Wohnungswesen, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht
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München: (1985), VII, 309 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1985)
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Verhältnismäßigkeit, Zivilrecht, Zivilprozessordnung, Rechtsprechung, Wohnungsrecht, Grundstücksrecht, Wohnungswesen, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht