Denkmälerverzeichnis - 1.1 Aachen Innenstadt mit Frankenberger Viertel.
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1977
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ZZ
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SEBI: 78/3733-4
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Zusammenfassung
Das Denkmälerverzeichnis ist die amtliche Auskunft des Landeskonservators, was als Denkmal anzusehen ist, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Es gibt eine topographische Übersicht über den denkmalwerten Bestand des Landesteils Rheinland (der Stadt Aachen) und dient als Grundlage für denkmalpflegerische Gutachten zu Planungsmaßnahmen, Sanierungen und Bauvorhaben. Entsprechend seinem Zweck erfaßt das Verzeichnis nur Baudenkmäler sowie im Freien stehende Einzeldenkmäler wie Wegekreuze, Denksteine usw., läßt also Innenausstattung und bewegliches Kunstgut weitgehend unberücksichtigt. Zu den Baudenkmälern gehören alle denkmalwerten baulichen Anlagen, also auch Parks, Friedhöfe, Kanäle u.a. Erfaßt werden Objekte, die etwa bis zum Jahre 1945 entstanden sind. Das Verzeichnis besteht aus einer Liste, die die Objekte nennt und durch Datierung und Kurzbeschreibung identifizierbar macht, und einem Kartenanhang, in welchem Denkmäler und Schutzbereiche grafisch dargestellt sind. ms/difu
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Bonn: (1977), 287 S., Abb.