Liefersperren als verbotene Eigenmacht.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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0340-7497

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ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

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Abstract

Seit langem ist umstritten, ob bei Zahlungsrückstand die weitere Belieferung mit Gas, Wasser, Heizung oder Strom eingestellt werden kann oder ob eine Liefersperre verbotene Eigenmacht gegenüber dem Mieter begründet. Dazu werden in Rechtsprechung und Literatur verschiedene Ansichten vertreten. Im Zentrum steht dabei die Frage nach possessorischen Besitzschutzansprüchen, für welche nach § 863 BGB die materielle Berechtigung nicht entscheidend ist. Der Beitrag befasst sich näher mit den Voraussetzungen der possessorischen Besitzschutzansprüche bei Liefersperren und bricht mit der nahezu einhelligen Ansicht, dass Liefersperren eine Besitzstörung darstellen. Zunächst wird ein kurzer Überblick über die bisher vertretenen Ansichten gegeben, ehe der eigene Standpunkt hinsichtlich des Vorliegens verbotener Eigenmacht erörtert wird. Dann werden kurz die Konsequenzen für die Rechte des Mieters sowie des Vermieters bzw. Versorgers beleuchtet. difu

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

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Nr. 12

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S. 895-898

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