Wegleitung zum Bundesbeschluß über dringliche Maßnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung vom 17. März 1972.

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SEBI: 75/1758

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Nach dem Beschluß der Schweizerischen Bundesbehörden v. 17. 3. 1972 waren alle Kantone verpflichtet, bis Ende Februar 1973 provisorische Schutzgebiete festzulegen, deren Besiedelung und Überbauung aus Gründen des Landschaftsschutzes, zur Erhaltung ausreichender Erholungsräume oder zum Schutz vor Naturgewalten vorläufig einzuschränken oder zu verhindern ist. Die Veröffentlichung enthält den Text des Bundesbeschlusses und einen Kommentar als Arbeitshilfe für die zuständigen Kantonalsbehörden.

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Landesplanung, Raumordnung, Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Umweltschutz, Raumplanung, Planung, Bauwesen

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In: Bern, (1972) 62 S., Kt.

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Landesplanung, Raumordnung, Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Umweltschutz, Raumplanung, Planung, Bauwesen

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