Pappeln, Brennesseln und Paragraphen. Bäume und Wildkräuter aus nachbarrechtlicher Sicht - Zahlreiche Urteile.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1983
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 2773-4
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Beitrag behandelt das Rechtsverhältnis der Nachbarn untereinander auf der Grundlage der §§ 1004 und 906 BGB und des nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetzes. Die Beispiele und Gerichtsurteile beziehen sich auf die Duldungs- und Beseitigungspflicht bei grenznahen Bäumen, Störung des Nachbargrundstücks durch Laubabwurf, Definition des "ortsüblichen Pflanzenwuchses" etc. Nach heutiger Rechtsauffassung ist auch die Anlage eines Naturgartens von Nachbarn zu dulden. Ausgleichsansprüche wegen Immissionen durch Unkrautsamen werden von der Rechtsprechung in der Regel abgelehnt. cs
item.page.description
Schlagwörter
Recht , Bauordnungsrecht , Zivilrecht , Abstandsregel , Rechtsprechung , Nachbarrecht , BGB , Grenzabstand , Baum
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Mitteilungen der Landesanstalt für Ökologie, Recklinghausen 7(1982)Nr.3, S.22, 31-37, Abb., Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Recht , Bauordnungsrecht , Zivilrecht , Abstandsregel , Rechtsprechung , Nachbarrecht , BGB , Grenzabstand , Baum