Pappeln, Brennesseln und Paragraphen. Bäume und Wildkräuter aus nachbarrechtlicher Sicht - Zahlreiche Urteile.

Frese, Horst
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1983

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SEBI: Zs 2773-4
BBR: Z 288
IRB: Z 1439

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Zusammenfassung

Der Beitrag behandelt das Rechtsverhältnis der Nachbarn untereinander auf der Grundlage der §§ 1004 und 906 BGB und des nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetzes. Die Beispiele und Gerichtsurteile beziehen sich auf die Duldungs- und Beseitigungspflicht bei grenznahen Bäumen, Störung des Nachbargrundstücks durch Laubabwurf, Definition des "ortsüblichen Pflanzenwuchses" etc. Nach heutiger Rechtsauffassung ist auch die Anlage eines Naturgartens von Nachbarn zu dulden. Ausgleichsansprüche wegen Immissionen durch Unkrautsamen werden von der Rechtsprechung in der Regel abgelehnt. cs

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Mitteilungen der Landesanstalt für Ökologie, Recklinghausen 7(1982)Nr.3, S.22, 31-37, Abb., Lit.

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