Die materielle Polizeipflicht des Zustandsstörers und die Kostentragungspflicht nach unmittelbarer Ausführung und Ersatzvornahme - dargestellt am Beispiel der Altlasten-Problematik.

Griesbeck, Michael
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1991

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 91/4478

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Die Problematik der Altlasten-Fälle (Altlasten: gefährliche Stoffanreicherungen im Boden, die Folge früherer Ablagerung sind und nun eine Gefährdung darstellen) wird unter der Frage nach dem Grund der Zustandsstörereigenschaft (Zustandsstörer: Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft) und nach dem Umfang der Pflichten des Störers behandelt, wobei erörtert wird, ob dies auch bei Trennung von Beseitigungs- und Kostentragungspflicht möglich ist, wo es zu Härten kommen kann, z.B. bei Öltransportunfällen.Daher soll in diesen Fällen keine Individuallast, sondern eine Gemeinlast (wenn die Allgemeinheit an der Beseitigung ein größeres Interesse hat als der Zustandsstörer) angenommen werden.Der Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft ist der Zustandsstörer; der Eigentümer ist nicht Zustandsstörer, wenn die Sachherrschaft gegen seinen Willen ausgeübt wird. rebo/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Berlin: Duncker und Humblot (1991), 165 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1991)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Schriften zum öffentlichen Recht; 602

Sammlungen