Die materielle Polizeipflicht des Zustandsstörers und die Kostentragungspflicht nach unmittelbarer Ausführung und Ersatzvornahme - dargestellt am Beispiel der Altlasten-Problematik.
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SEBI: 91/4478
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DI
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Abstract
Die Problematik der Altlasten-Fälle (Altlasten: gefährliche Stoffanreicherungen im Boden, die Folge früherer Ablagerung sind und nun eine Gefährdung darstellen) wird unter der Frage nach dem Grund der Zustandsstörereigenschaft (Zustandsstörer: Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft) und nach dem Umfang der Pflichten des Störers behandelt, wobei erörtert wird, ob dies auch bei Trennung von Beseitigungs- und Kostentragungspflicht möglich ist, wo es zu Härten kommen kann, z.B. bei Öltransportunfällen.Daher soll in diesen Fällen keine Individuallast, sondern eine Gemeinlast (wenn die Allgemeinheit an der Beseitigung ein größeres Interesse hat als der Zustandsstörer) angenommen werden.Der Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft ist der Zustandsstörer; der Eigentümer ist nicht Zustandsstörer, wenn die Sachherrschaft gegen seinen Willen ausgeübt wird. rebo/difu
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Polizeirecht, Störer, Altlast, Gefahrenabwehr, Ersatzvornahme, Kosten, Kostenträger, Haftung, Eigentum, Umweltschutzrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Entsorgung, Umweltschutz, Polizei, Recht, Umwelt
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Berlin: Duncker und Humblot (1991), 165 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1991)
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Polizeirecht, Störer, Altlast, Gefahrenabwehr, Ersatzvornahme, Kosten, Kostenträger, Haftung, Eigentum, Umweltschutzrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Entsorgung, Umweltschutz, Polizei, Recht, Umwelt
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Schriften zum öffentlichen Recht; 602