Kommunalstatistik zwischen Grundrechtsschutz und Selbstverwaltungsgarantie. Vorträge und Diskussionen mit Vertretern der Statistik, des Verfassungsrechts und des Datenschutzes.

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1988

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SEBI: 89/5302

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Das Recht und die Pflicht des Staates, durch eine funktionsfähige Statistik für eine stets aktuelle, umfassende und kontinuierliche Information über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge zu sorgen, gilt auch für die Kommunen. Die dazu notwendige Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist mit dem grundgesetzlich gebotenen Schutz der Persönlichkeitsrechte nur in Einklang zu bringen, wenn im kommunalen Bereich der besondere Schutz statistischer Daten durch Gesetz ebenso gewährleistet wird wie in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Der Verband Deutscher Städtestatistiker sah deshalb in seinem Jahreskongreß, der Statistischen Woche, die vom 28. 09. bis 02. 10. 1987 in Berlin stattfand, ein geeignetes Forum, im Vorfeld der anstehenden Statistikgesetzgebung diese spezifischen rechtlichen und fachlichen Probleme mit Experten aus Wissenschaft und Praxis, mit Statistikern, Juristen und Datenschützern zu erörtern. geh/difu

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Nürnberg: (1988), 41 S.

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