Wohnflächen richtig berechnen. Die anrechenbare Wohnfläche im Mieterhöhungsbegehren, nach DIN 283 oder II. Berechnungs-Verordnung?

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IRB: Z 1024

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Bei einem Mieterhöhungsbegehren ist die Wohnfläche nur nach DIN 283, Blatt 2, in der Fassung von 1962 zu ermitteln. Der Anwendungsbereich der II. BerechnungsV beschränkt sich dagegen allein auf die Ermittlung der Wohnfläche bei preisgebundenem Wohnungsbau. Für den freifinanzierten Wohnungsbau bedeutet die II. BV lediglich Rechte des Bauherrn gegenüber der Bau- und Steuerbehörde, nicht jedoch synonyme Pflichten des Mieters auf Anerkennung dieser Wohnfläche. Der Beitrag stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen Norm und Verordnung dar. hb

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Recht, Wohnung, Mieterhöhungsbegehren, Erhöhungsanspruch, Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Ermittlung, DIN 283, Berechnungsverordnung

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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1980)Nr.1, S.4-5, Lit.

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Recht, Wohnung, Mieterhöhungsbegehren, Erhöhungsanspruch, Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Ermittlung, DIN 283, Berechnungsverordnung

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