Wohnflächen richtig berechnen. Die anrechenbare Wohnfläche im Mieterhöhungsbegehren, nach DIN 283 oder II. Berechnungs-Verordnung?
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1024
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Bei einem Mieterhöhungsbegehren ist die Wohnfläche nur nach DIN 283, Blatt 2, in der Fassung von 1962 zu ermitteln. Der Anwendungsbereich der II. BerechnungsV beschränkt sich dagegen allein auf die Ermittlung der Wohnfläche bei preisgebundenem Wohnungsbau. Für den freifinanzierten Wohnungsbau bedeutet die II. BV lediglich Rechte des Bauherrn gegenüber der Bau- und Steuerbehörde, nicht jedoch synonyme Pflichten des Mieters auf Anerkennung dieser Wohnfläche. Der Beitrag stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen Norm und Verordnung dar. hb
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Wohnung, Mieterhöhungsbegehren, Erhöhungsanspruch, Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Ermittlung, DIN 283, Berechnungsverordnung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1980)Nr.1, S.4-5, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Wohnung, Mieterhöhungsbegehren, Erhöhungsanspruch, Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Ermittlung, DIN 283, Berechnungsverordnung