Das Satzungsrecht der Gemeinden als verfassungsrechtlich eigenständiges Rechtsetzungsrecht?
Florentz
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Florentz
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DE
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München
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ZLB: 98/3767
DST: Fa 320/47
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DI
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Abstract
Es werden die Grenzen der gemeindlichen Satzungsautonomie im Hinblick auf das Prinzip vom Vorbehalt des staatlichen Gesetzes festgelegt. Die Arbeit setzt sich kritisch mit dem in der Rechtsprechung vorherrschenden Dogma, nach dem kommunale grundrechtsrelevante Satzungsbestimmungen - namentlich Eingriffe in Freiheit und Eigentum der Bürger - einer speziellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen, auseinander. Sie geht dabei von der Hypothese aus, daß die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 II 1 GG und den entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen den Gemeinden Satzungsautonomie gewährleistet und daß dieses Satzungsrecht ein verfassungsrechtlich eigenständiges Satzungsrecht darstellt, welches sich umfänglich von dem anderer autonomer, öffentlich-rechtlicher Körperschaften unterscheidet, und es den Gemeinden ermöglicht, auch grundrechtsrelevante Regelungen in Satzungen zu treffen. Diese Hypothese wird auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht überprüft. Letztlich soll gezeigt werden, daß eine kommunalspezifische Einschränkung des Parlamentsvorbehalts verfassungsrechtlich geboten ist, ohne daß dadurch die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der rechtsstaatlichen Einbindung des Satzungsrechts der Gemeinden durch Kompetenzverteilung und höherrangiges Recht außer acht gelassen werden muß. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Prärogative des Gesetzgebers und die Möglichkeiten einer Sperrung der kommunalen Rechtsetzung durch das sog. Kodifikationsprinzip von Bedeutung. difu
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V, 177 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 565