Existenzgefährdende Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer entschärfen!

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Berlin

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ZLB: 4-2008/3002

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RE

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Abstract

Die jüngste Reform der Unternehmensbesteuerung hat die sogenannten Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer verschärft. Diese Maßnahme wurde bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Neuere Ermittlungen ergeben, dass die verschärften Hinzurechnungen existenzbedrohende Wirkung entfalten können. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen. Die verschärften Hinzurechnungen besitzen schwerwiegende gesamtwirtschaftliche Mängel und Risiken. Sie ergeben sich vor allem daraus, dass die besonders betroffenen mittelständischen Unternehmen zu den Wachstums- und Beschäftigungsträgern der deutschen Volkswirtschaft gehören. Daher bergen die verschärften Hinzurechnungen Risiken für Wachstum und Beschäftigung. Darüber hinaus verstoßen die verschärften Hinzurechnungen gegen die geltenden Prinzipien der Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit und nach Maßgabe des Netto-Prinzips. Auch stehen sie im Widerspruch zur dringend erforderlichen Steuervereinfachung. Die verschärften Hinzurechnungen erweisen sich zudem als untaugliches Mittel zur Bewahrung deutschen Steuersubstrats und zur Verstetigung kommunaler Steuereinnahmen. Die Bedenken des Karl-Bräuer-Instituts ergeben sich aus der Schutzwirkung der Artikel 14, 12 und 2 GG. Das Institut hält es für vordringlich, die existenzgefährdenden Hinzurechnungen zu entschärfen. Sodann sollte die Beseitigung der Gewerbesteuer erneut in Angriff genommen werden.

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42 S., Anh.

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Sonderinformation; 55