Schadensberechnung und Vorteilsausgleich beim Schadensersatz wegen Mängeln in der werkvertraglichen Leistungskette.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Abgesehen davon, dass sie einige Grundsätze der Schadensberechnung erneut bestätigen, erwecken die beiden am 28.6.2007 verkündeten Urteile schon auf den ersten Blick Aufmerksamkeit, weil der BGH ihnen jeweils einen völlig gleichlautenden Leitsatz voranstellt, der Leser jedoch alsbald bemerkt, dass den Entscheidungen deutlich unterschiedliche Sachverhalte zu Grunde liegen. Zudem fällt bei näherer Betrachtung auf, dass der Leitsatz auf die Sache VII ZR 8/06 nicht so recht passt, weil dort gerade noch nicht feststand, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln nicht mehr in Anspruch genommen wird. Auch hat der BGH nur das Urteil VII ZR 81/06 für einen Abdruck in der amtlichen Sammlung (BGHZ) vorgesehen, obwohl die Ausführungen in VII ZR 8/06 dafür sprechen, dass der BGH zu einer weitergehenden Anwendung der Vorteilsausgleichung neigt, als es nach seiner Leitentscheidung VII ZR 81/06 der Fall zu sein scheint. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 11

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S. 695-699

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