Rechtliche Instrumente der Innenentwicklung und Ortskernvitalisierung. Oder: Wie die Gemeinde untergenutzte und brachliegende Grundstücke sowie Baulücken für Vorhaben aktivieren kann.
Jehle
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Jehle
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DE
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Heidelberg
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0723-7022
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124129-1
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RE
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Abstract
Kaum ein Thema bewegt unsere Städte und Gemeinden derzeit so stark, wie das der Innenentwicklung. So vergeht gegenwärtig kaum eine Woche, in der nicht zumindest eine der wichtigen staatlichen Beratungsinstitutionen unserer Gemeinden, namentlich die Ämter für Ländliche Entwicklung, die Städtebauförderung, die unteren Bauaufsichtsbehörden oder das Landesamt für Umwelt, eine Tagung oder einen Fachtag zu besagtem kommunalpolitischen Gestaltungsbereich ausrichtet. Schließlich hat der Freistaat Bayern erst vor ein paar Monaten eine Sonderförderung zu Städtebauförderung und Dorferneuerung aufgelegt, wenn Gemeinden in einem Grundsatzbeschluss festlegen, der Innenentwicklung einen besonderen Vorrang in ihrer städtebaulichen Planung einzuräumen.
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Der bayerische Bürgermeister : Zeitschrift für Kommunale Selbstverwaltung
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4
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154-158
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Innenentwicklung, Ortskern, Revitalisierung, Städtebauförderung, Ländliche Entwicklung, Baulücke, Brachfläche, Aktivierung, Baulückenbebauung, Flächeneinsparung, Rechtslage, Planungsinstrument, Baugesetzbuch, Gemeindliches Vorkaufsrecht, Nachverdichtung, Bebauungsplanänderung, Baugebot, Sanierungsmaßnahme