Die Ziele der Raumplanung und die Charta von Torremolinos.
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ZZ
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SEBI: Zs 2586-4
IRB: Z 900
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
IRB: Z 900
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
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Zusammenfassung
Im Herbst 1983 haben die für die Raumordnung zuständigen Minister der im Europarat zusammenwirkenden Staaten in Torremolinos getagt und die Ergebnisse ihrer Beratungen in einem Text niedergelegt, der unter der Bezeichnung einer "Charta von Torremolinos" veröffentlicht worden ist. Seit der Magna Charta ist eine solche Bezeichnung Dokumenten von besonderer Bedeutung für die Ordnung menschlichen Zusammenlebens vorbehalten geblieben. Auch in der Charta von Torremolinos werden Ziele für die räumliche Entwicklung umrissen, und so liegt die Frage nahe, welche Rolle der Zielbegriff und seine jeweiligen Inhalte in der Raumplanung gespielt haben. Ihr wird mit dieser Untersuchung nachgegangen, über die im Rahmen einer der Charta von Torremolinos gewidmeten Vortragsreihe im November 1985 an der ETH Zürich referiert wurde. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Raumordnungspolitik, Regionalentwicklung, Raumplanungsziel, Leitbild, Städtebauziel, Planungsziel, Zielanalyse, Charta von Torremolinos, Raumordnung, Allgemein
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DISP, Zürich 23(1987), Nr.87, S.5-12, Lit.
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Raumordnungspolitik, Regionalentwicklung, Raumplanungsziel, Leitbild, Städtebauziel, Planungsziel, Zielanalyse, Charta von Torremolinos, Raumordnung, Allgemein