Kompetenzen und Pflichten der Regionalräte in der Gebietsentwicklungsplanung. Eine Untersuchung am Beispiel Nordrhein-Westfalens.

Selbstverl.
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Selbstverl.

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Münster

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2005/239

item.page.type

item.page.type-orlis

FO

relationships.isAuthorOf

Abstract

Ziel der Untersuchung ist die Darstellung der Kompetenz und der Pflichten, die den Regionalräten im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanung zukommen. Dies verlangt zunächst nach einer kurzen planungssystematischen Einordnung der nordrhein-westfälischen Gebietsentwicklungsplanung und einer Skizze der Stellung der Regionalräte im Verwaltungsaufbau. Der Hauptteil der Untersuchung behandelt nach den verfahrensrechtlichen Kompetenzen, die den Regionalräten in den Gebietsentwicklungsverfahren zukommen, die materiellen Planungskompetenzen und -pflichten der Regionalräte in Abgrenzung gegen die Kompetenzen der Fachplanungsträger exemplarisch am Beispiel der Rohstoffsicherung. Dabei wird zunächst auf das Verhältnis der Gebietsentwicklungsplanung zur Braunkohlenplanung eingegangen. Außerdem wird untersucht, ob die Regionalräte durch ordnerische Festlegungen auf Landesebene zur Festlegung von Abgrabungsbereichen verpflichtet sind. Anschließend werden die Planungskompetenzen der Regionalräte gegenüber der gemeindlichen Bauleitplanung abgegrenzt. Der letzte Teil wird mit einer Darstellung des Einflusses europarechtlicher Vorgaben auf die Planungstendenzen und -pflichten der Regionalräte - illustriert am Beispiel des Habitatschutzrechts - abgeschlossen. goj/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XIII, 116 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 220