Das Grundrechtsverständnis der niederländischen Verfassung von 1983 im Verhältnis zum deutschen Grundrechtsverständnis.

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Köln

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ZLB: 93/2251

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DI

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Die gut 40-jährige Grundrechtstradition Deutschlands auf der einen Seite und die verhältnismäßig junge Verfassung der Niederlande von 1983 weckt die Neugier zur Erforschung der Gründe dafür, warum sich die deutschen Grundrechte als so beständig erwiesen haben, warum die Niederländer 1983 eine Verfassungsreform durchführten, ob sie auch vorher bereits Grundrechte verbürgten und besonders ob und wenn ja, welche Grundrechte in den Niederlanden heute Verfassungsschutz genießen. Der hauptsächliche Unterschied der Verfassungen ist der, daß die deutsche Verfassung rechtlich autark und vollständig ist, während das niederländische Verfassungsverständnis monistisch geprägt ist. Dies bedeutet, daß die durchaus vorhandenen Lücken im niederländischen Grundrechtsschutz durch Rückgriff auf die internationalen Grundrechtsbestimmungen geschlossen werden können. lil/difu

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XXV, 247 S.

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