BBauG, 1976, § 35 IV, V 1 Nrn. 1, 2. Nutzung eines Ersatzbaues als Ferien- oder Wochenendhaus. BVerwG, Urteil v.12.3.1982 - Az. 4C 59/78 - Lüneburg.
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1983
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Pragraph 35 V 1 Nr. 1 BBauG 1976 erleichtert nicht die Errichtung eines Ersatzbaues fuer eine Ferien-oder Wochenendhausnutzung. Die gesetzlichen Voraussetzungen fuer die Erleichterung eines Ersatzbaues zielen erkennbar auf die bisherige und kuenftige staendige Wohnung und nicht auf Wochenend- und Ferienhaeuser als Zweitwohnungen. Die Anforderungen, die an Wohnungen zu stellen sind, die dem staendigen Aufenthalt einer Familie dienen, lassen sich nicht ohne weiteres auf Ferien- und Wochenendhaeuser uebertragen. rh
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 35(1982)Nr.44, S.2512-2513, Lit.