Dienstleistungskonzession und Betriebsrisiko.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Der Autor widmet dem Beschluss des OLG Düsseldorf eine genauere Analyse, weil die Entscheidung nicht nur die nach wie vor lebhaft umstrittene Frage berührt, wie groß das von einem Auftragnehmer zu übernehmende Betriebsrisiko sein muss, um einen Auftrag als Dienstleistungskonzession qualifizieren zu können, sondern darüber hinaus auch weitere prozessual und materiell-rechtlich relevante Fragestellungen wie etwa die Notwendigkeit prozessualer Erledigungserklärungen in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren und die Ausschreibungspflichtigkeit von Verträgen über die Erfüllung von Dienstleistungen im mittelbaren Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge. Er bewertet die Entscheidung zu Recht als "Zwischenschritt der Diskussion" dieser Fragen. Diese Diskussion dürfte, zumindest was die vergaberechtliche Einordnung der Dienstleistungskonzession betrifft, auch noch so lange andauern, bis der europäische Gesetzgeber hierzu durch eine Kodifikation verbindlicher und einheitlicher Regeln über die europaweite Ausschreibung dieser besonderen Spezies öffentlicher Verträge Klarheit geschaffen hat.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 12
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S. 752-753