Öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Dienstverhältnis im Hinblick auf die grundrechtliche Stellung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
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SEBI: CH 910
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DI
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Abstract
Trotz deutlich bestehender Unterschiede (z. B. im Streikrecht) zwischen den Bediensteten des öffentlichen Rechts (Beamten, Angestellten und Arbeitern), ist eine Vereinheitlichungstendenz des öffentlichen Dienstes im deutschen Recht nicht zu übersehen. Diese Rechtsentwicklung die die daraus zu ziehenden rechtstheoretischen Folgen, insbesondere beschränkt auf die grundrechtliche Stellung des Bediensteten im öffentlichen Dienst, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei erscheint die herkömmliche Unterscheidung in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Dienstverhältnisse in Anbetracht dieser Entwicklung fragwürdig. Um zu ergründen, ob und inwieweit diese theoretischen Unterschiede zwischen Treueverhältnis und privatrechtlichem Vertrag angesichts der äußeren Angleichung der Dienstverhältnisse noch angemessen ist, werden die betreffenden Dienstrechte selbst wie auch ihre Entwicklung bis zum heutigen Stand dargestellt, um gemeinsame Grundlagen für die Anwendung von Grundrechten im öffentlichen Dienst bezüglich aller Gruppen zu finden. kp/difu
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Keywords
Öffentlicher Dienst, Öffentliches Recht, Privatrecht, Beamter, Beamtenrecht, Arbeitnehmer, Grundrecht, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verwaltung
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Tübingen: (1961), XI, 113 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1961)
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Öffentlicher Dienst, Öffentliches Recht, Privatrecht, Beamter, Beamtenrecht, Arbeitnehmer, Grundrecht, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verwaltung