Öffentlich-rechtliche Haftung für Altlasten - retrospektive Zurechnung unerkannter Risiken? Zu den Entwürfen eines Bodenschutzrechts des Bundes.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0721-7390
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Problematik der Altlasten ist immer wieder Gegenstand rechtsdogmatischer Überlegungen. Bis in die jüngste Vergangenheit wurde bei der Zurechnung der Haftung auf das Polizeirecht zurückgegriffen, das am Gefahrenbegriff orientiert ist und den Grundstückseigentümer als Zustandsstörer haftbar macht. Dies wird der Komplexität der aufgeworfenen rechtlichen Fragen in keiner Weise gerecht. Der Beitrag geht zunächst auf die mit der Anwendung des Polizeirechts verbundenen Unzulänglichkeiten ein. Der traditionelle Gefahrenbegriff mit der ihm zugrundeliegenden Konzeption des Erfahrungswissens, dem Ursache-Wirkungszusammenhang und dem polizeilichen Maßnahmebegriff versagt angesichts komplexer Anlagen, die behördlich genehmigt und nach dem Stand der Technik betrieben dennoch ein Rest-Risiko bedeuten. Die Fortentwicklung des Haftungsrechts muß diese gerechte Zurechnung des Risikos auf Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer und öffentliche Hand/Genehmigungsbehörde leisten. Ansätze im Landesrecht sowie - noch konservativer - im Entwurf eines Bodenschutzgesetzes des Bundes, die in den Kategorien des Polizeirechts verfaßt sind, befriedigen nicht. Vielmehr ist eine auf Risiken und differenzierte Verteilung von Irrtumsfolgen eingestellte Zurechnungslehre zu entwickeln. Die in der neueren Dogmatik entwickelte Unterscheidung zwischen Risiko und Gefahr bietet auch einen Anknüpfungspunkt für eine kollisionsrechtliche Abstimmung des Haftungssystems.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.1-8