Veröffentlichung von immissionsschutzrechtlichen Mängelberichten nach Umweltinspektionen.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Hoheitsträger führen bei industriellen Anlagen Umweltinspektionen durch und veröffentlichen hierüber Berichte im Internet. Dies soll den Umweltschutz stärken und ein öffentliches Informationsbedürfnis befriedigen. Den öffentlich angeprangerten Mängeln können einschneidende Belastungen für die Betreiber der kontrollierten Anlagen gegenüberstehen. Mit den im Internet einfach zu verbreitenden und schwer zu löschenden Berichten überlässt der Staat nach Meinung der Autoren betroffene Unternehmen der freien Marktreaktion Dritter. Sie sind der Meinung, dass dies nur verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn zunächst im Vorfeld klar bestimmt ist, welche Informationen veröffentlicht werden dürfen. Zudem seien staatliche Stellen nach einer Veröffentlichung zur Nachsorge verpflichtet. Öffentlich zugängliche Berichte müssten aktuell gehalten und abgestellte Mängel schließlich im Internet gelöscht werden. Dazu müssten Behörden bei der Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten den Weg in eine Art "Web 2.0" finden.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 6
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S. 330-337